GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN 
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem
    Haus "Am Watt". Soweit Ihre Buchung über eine andere Tourismusstelle – nachstehend
    „Vermittlungsstelle“ genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte
    entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt
    zwischen Ihnen und dem Haus "Am Watt". Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit
    wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Haus "Am Watt", nachfolgend “BHB” abgekürzt,
    und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen
    daher sorgfältig durch. 
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle 
    - 1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das
        Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser durch die
        Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages
        verbindlich an. 
 - 1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande,
        welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten
        Form. 
 - 1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
        aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für
        seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
        durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 
 - 1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der
        gebuchten Unterkunftsleistung. 
 
2. Reservierungen 
    - 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen,
        sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB oder der Vermittlungsstelle
        als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden,
        so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und
        den Gast rechtsverbindlichen Vertrag, wenn die Annahme des Antrages durch den BHB
        oder die Vermittlungsstelle erfolgt ist. 
 - 2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
        Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung
        als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die
        Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt
        die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
 
3. Leistungen und Preise 
    - 3.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung
        in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite)
        nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 
 - 3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit
        nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen
        Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, verbrauchsabhängige Kosten
        (z. B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen
        in Betracht. 
 
4. Bezahlung 
    - 4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss
        (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer
        Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb
        von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten und
        zwar ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle. 
 - 4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die
        Gesamtzahlung sofort zu entrichten. 
 - 4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist,
        besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden,
        Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten
        Leistungen. 
 - 4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist am Tag
        der Abreise an den BHB zu bezahlen. 
 - 4.5 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen
        für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen
        oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen,
        welche sofort zahlungsfällig sind. 
 
5. Rücktritt des Gastes / Stornierungsbedingungen:
    - 5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges
        und der Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs-
        oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
        Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht,
        den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
 - 5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft
        (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten
        Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat
        sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben
        zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 
 - 5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt
        angesetzt werden können: bei Übernachtung 10% des vereinbarten Gesamtpreises. 
 - 5.4 Bei Stornierungen die am Anreisetag erfolgen werden 100% des vereinbarten Aufenthaltspreises
        berechnet. Dieses gilt auch bei Nichtanreisen.
 - 5.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen
        erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren
        Betrages verpflichtet. 
 - 5.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird
        dringend empfohlen. 
 - 5.7 Die Rücktrittserklärung ist bei Direktbuchungen aus buchungstechnischen Gründen
        ausschließlich an das Haus "Am Watt", nicht an örtliche Tourismusstellen, Reisebüros
        oder sonstige Stellen zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
        
Erfolgte die Buchung über ein Buchungsportal ist die Buchung direkt dort zu stornieren! 
6. Obliegenheiten des Gastes 
    - 6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder der
        sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
        
 - 6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle
        zu richten. 
 - 6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln
        zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen
        Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. 
 - 6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige
        ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom
        BHB verweigert wird. 
 - 6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt
        werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages
        und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. 
 - 6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen
        alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
        Schäden so gering wie möglich zu halten. 
 - 6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
        Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen
        der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. 
 
7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle 
    - 7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich
        der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf
        den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, 
 
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
    wird oder 
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
    eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. 
    - 7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff.
        BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 
 - 7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
        als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
        Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
        
 - 7.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von
        ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten
        Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich
        der BHB. 
 - 7.5 Den Gästen steht auf Wunsche ein kostenfreier Zugang und die Nutzung des WLAN
        zur Verfügung. Die Nutzung von Angeboten oder Programmen, die gegen gesetzliche Verbote,
        die guten Sitten oder Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
        verstoßen, ist nicht zulässig. Insbesondere ist das Abrufen oder Anbieten von pornografischen,
        gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder urheberrechtlichen geschützten Inhalten
        nicht gestattet. Ein Funktionieren kann nicht garantiert werden, der BHB haftet auch
        nicht für die Folgen von Systemausfällen.
 
8. An- und Abreisezeiten 
    - 8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00
        Uhr des Anreisetages zur Verfügung. 
 - 8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon
        rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft
        bei einer Übernachtung 1 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag
        nach 07:00 Uhr anderweitig zu belegen. 
 - 8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00
        Uhr zu übergeben. 
 
9. Nutzung des Internetzugangs über WLAN
    - 9.1 Der BHB stellt im Haus “Am Watt“ einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung.
        Er bietet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer unentgeltlichen
        Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN.
 - 9.2 Der BHB ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch
        den Nutzer verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit
        dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck zu gewährleisten.
 - 9.3 Dem Nutzer ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet
        herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall
        o.ä.) stellt der BHB nicht zur Verfügung.
 - 9.4 Für Schäden an Enderäten oder Daten des Nutzers, die durch die Nutzung des WLANs
        entstehen, übernimmt der BHB keinerlei Haftung. Ebenfalls haftet der BHB auch nicht
        für jegliche Folgen von Systemausfällen.
 
10. Rechtswahl und Gerichtsstand 
    - 10.1 Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.
        
 - 10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen,
        die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich
        deutsches Recht Anwendung 
 - 10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am
        Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für
        Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des
        BHB. 
 - 10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
        es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des
        öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
        Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
        im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
        BHB maßgebend. 
 
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© Urheberrechtlich geschützt. RA Noll, Stuttgart, überarbeitet im März 2010 durch
    RAin Smettan-Öztürk,
Berlin im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH.
Mit freundlicher Genehmigung und Recht zur Nutzung durch TMS Büsum.
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    Erweiterung durch Ellrich GbR.